Ersthelferausbildung
für Betriebe BGV A1
Erste Hilfe ist wichtig, auch im beruflichen Alltag. Deshalb besteht für jeden Unternehmer die Pflicht,ausreichend Ersthelfer ausbilden zu lassen. Nutzen Sie völlig kostenfrei, da wir direkt mit der Berufsgenossenschaft abrechnen, unser Ausbildungskonzept. Wir sind eine bundesweit ermächtigte Stelle gemäß § 26 der BGV A1.
BG-Zertifizierungskennziffer: 8.0307
Alle Vorteile auf einen Blick:
Kostenfreie Erste Hilfe Ausbildung
Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
Präventionen
Frühdefibrillation (AED)[mehr Info]
Individuelle Ausbildungspakete
Wer braucht Ersthelfer? Und wie viele?
Grundsätzlich alle Betriebe, die einer Berufsgenossenschaft angehören.
bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der anwesenden Versicherten b) in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten
Sind keine oder nicht genügend ausgebildete Ersthelfer in Ihrem Betrieb vorhanden:
Stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und Sie müssen mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € rechnen (§ 32 BGV A1 und §209 SGB VII). Jedoch sind ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße noch die geringsten Folgen. Sollte einer Ihrer Beschäftigten aufgrund fehlender Erste Hilfe oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie – bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung.
Erste Hilfe muss trainiert werden!
Um von ihrer Berufsgenossenschaft anerkannt zu werden, muss der Erste Hilfe Kurs alle zwei Jahre in einem Erste Hilfe-Training erneuert werden. Liegt der Erste Hilfe Kurs länger als zwei Jahre zurück und es wurde kein Erste Hilfe-Training besucht, besitzt er keine Gültigkeit mehr.
Dauer
16 UE / 45 min. Grundkurs Erste Hilfe
8 UE / 45 min. Erste Hilfe-Training
Ort
Ihr Betrieb (Inhouse: Teilnehmerzahl mind. 10) oder einer unserer Schulungsräume (monatliche Termine, Termine nach Absprache), Siehe Kurstermine
Termine
Inhouse: Ihr Wunschtermin
Unsere Schulungsräume: Termine nach Absprache
Nutzen Sie die Motivation
Mit der Berufung zum Betriebsersthelfer übertragen Sie Ihren
Mitarbeitern wichtige Aufgaben und ein gutes Stück
Verantwortung. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und
stärken Sie so die Identifikation mit Ihrem Unternehmen.
Das Ziel: Sicherheit und die Erhöhung der betrieblichen
Leistungsfähigkeit. Nutzen Sie beide Vorteile.
Ersthelfer Benennen
Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang muss der Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen. Es bietet sich an, z.B. durch Verleihung einer Ernennungsurkunde (word.doc) auf diese besondere Funktion deutlich hinzuweisen. Anmeldung Die Anmeldung kann telefonisch, per Fax oder per Post erfolgen. Anmeldeformular Betriebliche Ersthelfer
pdf.download
word.download Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Anmeldebestätigung.
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