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Fragen & Antworten Hier finden Sie die am häufigsten gestellten
Fragen zum Erste Hilfe Kurs für den Führerschein und die dazugehörigen Antworten. Sollten Sie hier keine
Antwort auf Ihre Frage finden, geben wir Ihnen gerne Auskunft unter
0 78 22 / 44 84 83. |
Was für ein Kurs für welchen Führerschein?
Für die Klassen: A, A1, B, BE, M, L und T benötigt man den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen Kurs (LSM,4Doppelstunden). Für die Klassen:C,C1,D,D1,C1E,CE,D1E, bei Wiedererlangung des (alten Klasse 3) Führerscheins, ebenso Boots- und Pilotenscheine sowie für Sport- und Übungsleiter und für das Medizin- und Lehramtsstudium benötigt man den Erste Hilfe Kurs (EH,8Doppelstunden).
Wie lange gilt meine Kurs-Bescheinigung?
Normalerweise unbegrenzt. Fragen Sie jedoch bei der für Sie zuständigen Behörde nach, es gibt Ausnahmen, (FeV§19)
Wie kann ich meine Kenntnisse auffrischen?
Wenn Sie den Kurs bei uns besucht haben, und diesen jetzt FREIWILLIG auffrischen möchten, können Sie dies jederzeit kostenlos tun. Eine neue Bescheinigung können wir Ihnen in diesem Fall leider nicht ausstellen.
Wie bekomme ich eine Ersatzbescheinigung?
Anmeldung?
Für einen \"FÜHRERSCHEIN-Kurs\" können Sie OHNE Voranmeldung 10 bis 15 Minuten vor Kursbeginn kommen, bringen Sie nur die Kursgebühr(21,00) und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Verspätungen, Fehlzeiten?
Kommen Sie bitte rechtzeitig. Nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen wir Sie nicht mehr einlassen, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit unterschritten würde. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses.
Pausen während der Kurse?
In unseren Erste-Hilfe-Kursen sind regelmäßige kleine Pausen vorgesehen.
Praktischen Übungen?
Die praktischen Übungen sind ein wesentlicher Teil der Ausbildung. Alle Kursteilnehmer müssen daran teilnehmen. Ohne erfolgreiche praktische Übungen dürfen wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen. Erfolgreich bedeutet, daß der AUSBILDER von Ihren Kenntnissen überzeugt ist.
Körperbehinderte können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Behindertenausweises gem. § 8a StVZO (VkBl. 1971,6) von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden.
Kleidungsordnung?
Im praktischen Unterricht werden diverse Lagerungs-, Trage-, Beatmungs- und Wiederbelebungstechniken geübt. Daher empfehlen wir Ihnen strapazierfähige Kleidung und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Miniröckchen, High-Heels, Plateauschuhe, Designeranzüge und dergleichen sind eher ungeeignet. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung (Schuhe) können wir nicht haften.
Was muß ich zum Erste-Hilfe-Kurs mitbringen?
Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass).
Was wir nicht akzeptieren dürfen sind Sozialversicherungskarten, Scheck- und Kreditkarten, Krankenkassenkarten, Vereinsausweise oder amtliche Dokumente die kein Lichtbild enthalten und deshalb Ihre zweifelsfreie Identifikation nicht zulassen.
Kursgebühr von 21,00 Euro.
Wenn Sehtest erforderlich (dieser kann bei uns direkt gemacht werden): Die Gebühr von 6,43 EURO für den Optiker
Sehtest?
Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L und T benötigen Sie einen Sehtest. Diesen können Sie bei uns machen. Zur Durchführung eines Sehtestes brauchen Sie einen Lichtbildausweis und 6,43 Euro Sehtestgebühr. Eine vorherige Anmeldung für den Sehtest ist nicht notwendig.
Was erwartet mich beim Sehtest?
Bei der Testung ist es wichtig, dass Sie die genaue Richtung der Öffnung eines jeweiligen Ringes angeben. Hier ein Beispiel:  6 Uhr oder unten, 1 Uhr oder rechts oben, 7 Uhr oder links unten. Der Sehtest gilt als bestanden, wenn die zentrale Tagesschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens 0,7/0,7 auf beiden Augen beträgt.
Als Besonderheit bieten wir in 12 Sprachen Materialien zur Erklärung der Sehtestdurchführung an.
Fremdsprachen?
Die "Führerschein-Kurse" sind mit sehr vielen grafischen Darstellungen und Illustrationen gestaltet, sodaß einfache Deutschkenntnisse ausreichen.
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