Ersthelferausbildung
für Betriebe DGUV Vorschrift 1
Erste Hilfe ist wichtig, auch im beruflichen Alltag. Deshalb besteht für jeden Unternehmer die Pflicht, ausreichend Ersthelfer ausbilden zu lassen.
Nutzen Sie unser Ausbildungskonzept. Wir sind eine bundesweit ermächtigte Stelle
BG-Zertifizierungskennziffer: 8.0307
Alle Vorteile auf einen Blick:
Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
Präventionen
Frühdefibrillation (AED)[mehr Info]
Wir bieten Ihnen Schulungen in Ihrem Betrieb. Zu Ihrem Wunschtermin und Ihrer Wunschzeit.
Wer braucht Ersthelfer? Und wie viele?
Grundsätzlich alle Betriebe, die einer Berufsgenossenschaft angehören.
bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer
bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der anwesenden Versicherten
b) in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten
in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
in Hochschulen 10% der Beschäftigten
Erste Hilfe muss trainiert werden!
Um von ihrer Berufsgenossenschaft anerkannt zu werden, muss der Erste Hilfe Kurs alle zwei Jahre in einem Erste Hilfe-Training erneuert werden. Liegt der Erste Hilfe Kurs länger als zwei Jahre zurück und es wurde kein Erste Hilfe-Training besucht, besitzt er keine Gültigkeit mehr.
Dauer
9 UE / 45 min. Grundkurs Erste Hilfe
9 UE / 45 min. Erste Hilfe-Training
Ort
Ihr Betrieb
Kosten
Die Kosten für Grundkurse und Fortbildung "betrieblichen Ersthelfer" übernimmt Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.
Hierzu brauchen Sie lediglich einen Termin mit uns zu vereinbaren und das Anmeldeformular ausgefüllt und im original dem Dozenten bei Kursbeginn auszuhändigen.
- Mitgliedsbetriebe der Unfallversicherungsträger müssen vorab eine Kostenübernahme-Zusage / Gutscheine bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Die BGN fordert von Ihren Mitgliedsbetrieben ebenfalls vorab eine Beantragung eines
Anmeldeformulars bzw. eigenen Teilnehmerlisten. Dieses können Sie unter http://praevention.portal.bgn.de/11248 ,
per mail "ersthelferausbildung@bgn.de" oder per Telefon "Hotline" 0621 4456 3222 anfordern.
- Um über die BGW abrechnen zu können, müssen Sie mit uns einen Termin abstimmen und anschließend unter www.bgw-online.de oder telefonisch unter
(040) 202 07-4839 sich eine Kostenzusage einholen.
Das Onlineverfahren der BGW gibt Ihnen die Möglichkeit, sich direkt die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.
Sondervereinbarungen muss der Vertragspartner selbst tragen.
Nutzen Sie die Motivation
Mit der Berufung zum Betriebsersthelfer übertragen Sie Ihren
Mitarbeitern wichtige Aufgaben und ein gutes Stück
Verantwortung. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und
stärken Sie so die Identifikation mit Ihrem Unternehmen.
Das Ziel: Sicherheit und die Erhöhung der betrieblichen
Leistungsfähigkeit. Nutzen Sie beide Vorteile.
Ersthelfer benennen
Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang muss der Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen.
Es bietet sich an, z.B. durch Verleihung einer Ernennungsurkunde
auf diese besondere Funktion deutlich hinzuweisen.
Anmeldung
Die Anmeldung kann telefonisch, per Fax oder per Post erfolgen.
Anmeldeformular Betriebliche Ersthelfer
pdf.download
Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Anmeldebestätigung.
|