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Ersthelferausbildung für Betriebe DGUV Vorschrift 1

Erste Hilfe ist wichtig, auch im beruflichen Alltag.
Deshalb besteht für jeden Unternehmer die Pflicht,
ausreichend Ersthelfer ausbilden zu lassen.
Nutzen Sie unser Ausbildungskonzept.
Wir sind eine bundesweit ermächtigte Stelle

BG-Zertifizierungskennziffer: 8.0307

Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
  • Präventionen
  • Frühdefibrillation (AED)[mehr Info]
  • Wir bieten Ihnen Schulungen in Ihrem Betrieb.
    Zu Ihrem Wunschtermin und Ihrer Wunschzeit.
  • Wer braucht Ersthelfer? Und wie viele?

    Grundsätzlich alle Betriebe, die einer Berufsgenossenschaft angehören.

  • bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer

  • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der anwesenden Versicherten
    b) in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten

  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe

  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten
  • Erste Hilfe muss trainiert werden!

    Um von ihrer Berufsgenossenschaft anerkannt zu werden, muss der Erste Hilfe Kurs alle zwei Jahre in einem Erste Hilfe-Training erneuert werden. Liegt der Erste Hilfe Kurs länger als zwei Jahre zurück und es wurde kein Erste Hilfe-Training besucht, besitzt er keine Gültigkeit mehr.

    Dauer

  • 9 UE / 45 min. Grundkurs Erste Hilfe
  • 9 UE / 45 min. Erste Hilfe-Training
  • Ort

    Ihr Betrieb

    Kosten

    Die Kosten für Grundkurse und Fortbildung "betrieblichen Ersthelfer" übernimmt Ihre zuständige Berufsgenossenschaft. Hierzu brauchen Sie lediglich einen Termin mit uns zu vereinbaren und das Anmeldeformular ausgefüllt und im original dem Dozenten bei Kursbeginn auszuhändigen.
    - Mitgliedsbetriebe der Unfallversicherungsträger müssen vorab eine Kostenübernahme-Zusage / Gutscheine bei der zuständigen Stelle beantragen.
    - Die BGN fordert von Ihren Mitgliedsbetrieben ebenfalls vorab eine Beantragung eines Anmeldeformulars bzw. eigenen Teilnehmerlisten. Dieses können Sie unter http://praevention.portal.bgn.de/11248 , per mail "ersthelferausbildung@bgn.de" oder per Telefon "Hotline" 0621 4456 3222 anfordern.
    - Um über die BGW abrechnen zu können, müssen Sie mit uns einen Termin abstimmen und anschließend unter www.bgw-online.de oder telefonisch unter (040) 202 07-4839 sich eine Kostenzusage einholen.
    Das Onlineverfahren der BGW gibt Ihnen die Möglichkeit, sich direkt die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.
    Sondervereinbarungen muss der Vertragspartner selbst tragen.

    Nutzen Sie die Motivation

    Mit der Berufung zum Betriebsersthelfer übertragen Sie Ihren Mitarbeitern wichtige Aufgaben und ein gutes Stück Verantwortung.
    Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und stärken Sie so die Identifikation mit Ihrem Unternehmen.
    Das Ziel: Sicherheit und die Erhöhung der betrieblichen Leistungsfähigkeit.
    Nutzen Sie beide Vorteile.

    Ersthelfer benennen

    Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang muss der Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen. Es bietet sich an, z.B. durch Verleihung einer Ernennungsurkunde auf diese besondere Funktion deutlich hinzuweisen.

    Anmeldung

    Die Anmeldung kann telefonisch, per Fax oder per Post erfolgen.

  • Anmeldeformular Betriebliche Ersthelfer 
         pdf.download   

  • Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Anmeldebestätigung.


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